
Banken, Broker oder CASP mit Sitz im Ausland dürfen in Österreich tätig sein – wenn sie eine Lizenz im EWR haben und Sie sie in der Unternehmensdatenbank der FMA finden können.
»Passporting« bedeutet: Ein Unternehmen, das in einem EWR-Land eine gültige Lizenz hat, darf seine Finanzdienstleistungen auch in Österreich anbieten – ohne eine zusätzliche Genehmigung durch die österreichische FMA.
Das Ganze funktioniert ähnlich wie mit einem Reisepass: Wer in einem EWR-Staat zugelassen ist, darf sich im gesamten Binnenmarkt »frei bewegen«, also grenzüberschreitend tätig werden.
Das basiert auf zwei europäischen Grundfreiheiten:
- Dienstleistungsfreiheit: Ein Unternehmen darf seine Dienste in jedem EWR-Land auch ohne Filiale anbieten.
- Niederlassungsfreiheit: Es darf auch Filialen in anderen EWR-Staaten eröffnen.
Zulassung und Aufsicht
Die Zulassung erfolgt durch die Aufsichtsbehörde im Heimatland des Unternehmens. Diese ist dann auch überwiegend für die laufende Aufsicht zuständig.
Für Finanzdienstleister ist das sehr effizient: Eine Lizenz genügt für den gesamten EWR-Raum. Die FMA wird durch eine Notifikation darüber informiert, dass ein solches Unternehmen in Österreich tätig wird, hat aber keine umfassenden Aufsichtsbefugnisse.
Sicherungssysteme
Besonders wichtig ist die Frage: Was passiert, wenn ein Finanzunternehmen in Schwierigkeiten gerät oder pleitegeht? Je nach Anbieter greifen unterschiedliche Sicherungssysteme.
Bei Banken ist Ihr Guthaben auf Giro- oder Sparkonten in der gesamten EU bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank gesetzlich gesichert. Es haftet immer die Einlagensicherung des Landes, in dem die Bank ihren Sitz hat. Zwar ist der Schutzrahmen EU-weit einheitlich, doch können im Ernstfall Kommunikation und Abläufe für Sie komplizierter sein.
Genauso gibt es auch für Wertpapierfirmen eine gesetzliche Absicherung: Können im Insolvenzfall Kundengelder oder Wertpapiere nicht zurückgegeben werden, greift die Anlegerentschädigung mit bis zu 20.000 Euro pro Person. Bei Wertpapierfirmen mit Sitz im EWR-Ausland müssten Sie sich im Ernstfall an die dort zuständige Sicherungseinrichtung wenden.
In Österreich sind Versicherer verpflichtet, für Lebens- und Er-/ Ablebensversicherungen einen Deckungsstock zu bilden. Das Geld der Versicherten wird getrennt vom übrigen Vermögen der Versicherung verwaltet und im Insolvenzfall vorrangig zur Auszahlung an die Versicherten verwendet. Achtung, das System des Deckungsstocks gibt es nicht in allen EWR- Ländern.
Fazit
Passporting bringt Vorteile – aber auch Verantwortung
Grenzüberschreitend aktive Finanzdienstleister sorgen für mehr Wettbewerb und mehr Möglichkeiten. Für Sie bedeutet das mehr Auswahl, aber auch mehr Eigenverantwortung, sich genau zu informieren. Der Verbraucherschutz ist nicht in allen Ländern gleich stark ausgeprägt, und die rechtliche Durchsetzung bei Problemen kann anders geregelt sein.
Auch wenn die Werbung oder Website deutschsprachig ist, heißt das nicht automatisch, dass der Kundenservice gut erreichbar ist oder dass Beschwerden problemlos abgewickelt werden können.
Worauf Sie achten sollten:
- Wo hat das Unternehmen seinen Sitz?
- Wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde?
- Welche Sicherungseinrichtung gibt es?
- Ist die Kommunikation für Sie problemlos möglich?
Denn gerade wenn es um Ihr Geld geht, zählen nicht nur Kosten und Zinsen, sondern auch, dass Sie sich im Ernstfall zurechtfinden und klar ist, wer zuständig ist und welche Regeln gelten.
Broker:
wickelt Wertpapiergeschäfte in Ihrem Auftrag ab. Er stellt die technische Plattform bereit und ermöglicht damit den Zugang zur Börse.
CASP – Crypto Asset Service Provider:
Dienstleister für Krypto-Assets, die z.B. deren Handel, Verwahrung oder Umtausch anbieten.
EWR – Europäischer Wirtschaftsraum:
ein Zusammenschluss der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.
Unternehmensdatenbank:
Register sämtlicher Unternehmen, die in Österreich konzessionspflichtige Finanzdienstleistungen anbieten dürfen.
Weitere Ausgaben:
17 Anlageberatung
30 Gestatten, FMA!
44 Einlagensicherung
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