No 17

Anlageberatung

Geldanlage

Sie haben Ihre Abfertigung erhalten, eine Immobilie verkauft
oder aus anderen Gründen Geld zur Verfügung. Dieses möchten
Sie anlegen und sich zuvor beraten lassen – aber wer darf das?

Anlageberatung – was genau passiert da?

Der Anlageberater muss sich genau ansehen, wie Ihre persönliche finanzielle Situation aussieht, welche Anlageziele Sie verfolgen und wie hoch Ihre Risikobereitschaft ist. Sie müssen über alle Risiken und Kosten aufgeklärt werden. Sämtliche Informationen, die Sie erhalten, müssen vollständig, verständlich und korrekt sein. Durch das Beratungsgespräch müssen Sie in die Lage versetzt werden, alle Auswirkungen einer Anlageentscheidung zu überblicken, um eine gute Wahl für Ihr finanzielles Wohlergehen treffen zu können. Gibt der Anlageberater eine Empfehlung ab, muss er eine Geeignetheitserklärung erstellen – erst dann darf ein Vertrag abgeschlossen werden.

Überprüfen Sie auf jeden Fall,

… ob das von Ihnen für die Beratung gewählte Unternehmen in Österreich zugelassen ist, in der Unternehmensbank

… ob der von Ihnen gewählte Vermittler eine Gewerbeberechtigung hat, im Gewerbeinformationssystem

… für welches Unternehmen der von Ihnen gewählte Vermittler tätig werden darf, in der Vermittlerabfrage

Wer darf Anlageberatung anbieten?

Banken, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen dürfen Sie vor einer Anlageentscheidung beraten. Die Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind dabei eingeschränkt auf Investmentfonds und übertragbare Wertpapiere wie zum Beispiel Aktien und Schuldverschreibungen. Auch Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum können im Wege der Dienst- und Niederlassungsfreiheit in Österreich tätig werden.

Konzessionierte Unternehmen können Hilfspersonen einsetzen:

Vertraglich gebundene Vermittler und Wertpapiervermittler.

Vertragsabschluss zwischen Ihnen und dem Unternehmen:

Verträge werden nicht mit den Vermittlern, sondern mit den von ihnen vertretenen konzessionierten Unternehmen abgeschlossen. Diese müssen sicherstellen, dass die Vermittler über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen für die Anlageberatung verfügen, und haften auch für das Verhalten der VGV und WPV.

Beachten Sie den Unterschied zwischen Anlageberatung und Eigenvertrieb durch Emittenten:

Oft vertreiben Unternehmen das von ihnen selbst ausgegebene Wertpapier direkt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Anlageberatung. Das heißt, es wird kein Kundenprofil für Sie erstellt und keine Prüfung durchgeführt, ob das vertriebene Eigenprodukt für Sie tatsächlich angemessen, geeignet und in Ihrem Interesse ist. Es handelt sich um reines Marketing, Sie genießen keinen speziellen Verbraucherschutz – und das Investment kann sich im schlechtesten Fall negativ auf Ihre Finanzen auswirken

VGV

Vertraglich gebundene Vermittler dürfen nur für ein einziges Unternehmen tätig sein.

WPV

Wertpapiervermittler
dürfen für maximal drei Wertpapierfirmen oder Wertpapierdienstleistungs-unternehmen tätig sein und
müssen offenlegen, für welches Unternehmen sie gerade tätig sind.

Geeignetheitserklärung

schriftliche Erläuterung, inwieweit die Empfehlung Ihren Präferenzen, Zielen und Ihrer finanziellen Situation entspricht.

Weitere Informationen

Auf unserer Website finden Sie weitere Details zur Geldanlage auf der FMA Website unter Geldanlage

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