No 44

Helm und Gurt fürs Geld

Geldanlage

Sie haben Ihr Geld bei einer Bank liegen und fragen sich, was passiert, wenn die Bank in finanzielle Turbulenzen gerät? Ihr Schutzmechanismus heißt Einlagensicherung.

Alle Banken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind verpflichtet, Mitglied eines Einlagensicherungssystems zu sein. In dieses müssen sie regelmäßig einzahlen, um für den Sicherungsfall gerüstet zu sein.

Ein Sicherungsfall tritt ein, wenn:

  • über eine Bank der Konkurs eröffnet wird oder
  • die Geschäftsaufsicht angeordnet oder
  • behördlich eine Zahlungseinstellung verfügt wird.

Welche Guthaben sind gesichert?

Einlagen auf Zahlungsverkehrskonten (z. B. Girokonten, Studentenkonten, Pensionskonten), Sparbüchern und Sparkonten, Wertpapier-Verrechnungskonten und Bausparverträgen.
Ihre Einlage samt Zinsen ist bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Einleger und Bank abgesichert.


In bestimmten Fällen gilt für höchstens 12 Monate eine erhöhte Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 500.000 Euro, z. B. bei Guthaben aus dem Verkauf einer privaten Wohnimmobilie oder aus einer Abfertigungsauszahlung.
Auch Einlagen in Fremdwährungen sind gesichert!

Wessen Einlagen sind gesichert?

Gesichert sind die Einlagen von natürlichen und juristischen Personen unabhängig von der Staatsbürgerschaft, sofern sie zum Zeitpunkt des Sicherungsfalls über eine Einlage verfügen. Wenn Sie Inhaber der Einlage sind, sind Sie berechtigt, die Auszahlung zu erhalten. Bei Gemeinschaftskonten haben alle gleichermaßen Anspruch auf die Auszahlung, es sei denn, Sie haben mit der Bank vorab eine andere Aufteilung vereinbart.

Wie lange dauert die Auszahlung?

Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 7 Arbeitstagen. Dazu müssen Sie der Sicherungseinrichtung ein Konto bekannt geben, ein Antrag ist aber grundsätzlich nicht erforderlich.

Wie werden Einlagen bei einer Zweigniederlassung einer Bank aus einem anderen EU-Staat behandelt?

Diese unterliegen den Sicherungssystemen des EU-Staates, in welchem die Bank konzessioniert ist und ihren Sitz hat. Informationen über die jeweilige Einlagensicherung muss Ihnen das Kreditinstitut bereitstellen.


Wichtig!

Wer mehr als 100.000 Euro bei einem Institut gebunkert hat, riskiert, dass bei einer Insolvenz dieser Bank der 100.000 Euro übersteigende Betrag eventuell nicht gesichert ist. Das gilt auch, wenn man die Summe auf mehrere Konten bei derselben Bank aufgeteilt hat. Sie sind daher gut beraten, Ihr Geld bei verschiedenen Banken anzulegen.


Finanz-ABC:

Auf unserer Website finden Sie im Finanz ABC weitere Details zur Geldanlage

www.fma.gv.at > Finanz ABC

Sicherungseinrichtungen in Österreich:

Einlagensicherung Austria Ges.m.b.H.

Wipplingerstraße 34/DG 4, 1010 Wien
+43 1 533 98 03
[email protected]
www.einlagensicherung.at

Österr. Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen

Am Stadtpark 9, 1030 Wien
+43 1 717 07-0
[email protected]
www.raiffeisen-einlagensicherung.at

Sparkassen-Haftungs GmbH

Am Belvedere 1, 1100 Wien
+43 5 0100-28455
[email protected]
www.s-haftung.at