No 52

Blitzüberweisung? Fast!

Konto

Haben Sie schon einmal darauf gewartet, dass Geld endlich ankommt? Das gehört bald der Vergangenheit an – willkommen in der Echtzeit!

Was sind Echtzeitüberweisungen?

Echtzeitüberweisungen, auch »Instant Payments« genannt, ermöglichen es, Geld in wenigen Sekunden von einem Konto auf ein anderes zu übertragen. Anders als klassische SEPA-Überweisungen, die oft einen Bankarbeitstag dauern, sind Instant Payments rund um die Uhr möglich – also auch abends, am Wochenende oder an Feiertagen, 24/7/365 Tage im Jahr. Innerhalb von maximal 10 Sekunden ist das Geld am Konto des Empfängers.

Ab wann gilt was?

Das EU-Parlament hat beschlossen, dass Echtzeitüberweisungen im gesamten EWR zum Standard werden sollen. Ziel ist es, den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu beschleunigen, sicherer zu machen und für alle gleichermaßen zugänglich zu gestalten.

  • Seit Jänner 2025 müssen alle Banken in der Lage sein, Echtzeitüberweisungen zu empfangen.
  • Ab Oktober 2025 müssen sie auch Echtzeitüberweisungen versenden können.
  • Ab Jänner 2027 müssen Banken in EU-Ländern ohne Euro auch Euro-Echtzeitüberweisungen empfangen können – und das ohne Mehrkosten.
  • Ab Juli 2027 auch müssen Banken in EU-Ländern ohne Euro auch Euro-Echtzeitüberweisungen versenden können und eine Empfänger-Verifizierung anbieten.

Was bringt Ihnen das?

  • Keine Wartezeiten: Zahlungen sind in Sekunden da
  • Kein Aufpreis: Echtzeitüberweisungen dürfen nicht teurer sein als klassische SEPA-Überweisungen
  • Kontrolle: Sie können persönliche Höchstbeträge festlegen
  • Sicherheit: Der Name und die IBAN des Empfängers werden ab Oktober 2025 automatisch abgeglichen

Wie funktioniert der Name-IBAN-Abgleich?

Bevor das Geld abgeschickt wird, gleicht die Bank automatisch den eingegebenen Namen mit der IBAN des Empfängers ab.

  • Der Abgleich muss bei jeder Echtzeitüberweisung und nicht nur beim ersten Mal passieren.
  • Bei Gemeinschaftskonten reicht ein Name, auch Handelsnamen/Marken sollen erkannt werden.
  • Bei kleinen Tippfehlern oder Namensvarianten wird oft ein »nahezu übereinstimmender« Name erkannt – die Bank zeigt dann den vermuteten richtigen Namen zur Kontrolle an. Das hilft, Zahlendreher oder Eingabefehler frühzeitig zu erkennen.

Stimmen die Angaben nicht überein, werden Sie als überweisende Person gewarnt. Sie können den Auftrag dann trotzdem durchführen oder den Überweisungsvorgang abbrechen.

Was ist wichtig für Sie?

  • Informieren Sie sich bei Ihrer Bank
  • Ihre Bank muss alle gewohnten Übertragungswege für Echtzeitüberweisungen öffnen – also auch Filialschalter, Terminals oder Telefonbanking und ist zum Name-IBAN-Abgleich verpflichtet
  • Passen Sie Ihre App- oder Onlinebanking-Einstellungen an
  • Wenn Sie häufig online bezahlen, kann es sinnvoll sein, einen Höchstbetrag für Zahlungen festzulegen
  • Bei Fehlern oder Pflichtverletzungen der Bank (zum Beispiel bei Nichtdurchführung des Name-IBAN-Abgleichs) haben Sie ein Recht auf Entschädigung

Echtzeitüberweisungen sind keine Zukunftsmusik mehr – sie werden Schritt für Schritt zum neuen Standard. Sie bringen viele Vorteile, doch wie bei jeder Neuerung gilt: gut informieren, aufmerksam bleiben und die eigenen Rechte kennen.


SEPA – Single Euro Payments Area:
der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Zum SEPA-Raum gehören alle EU-Länder, die EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie zusätzliche Länder wie die Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra und der Vatikanstaat.

IBAN – International Bank Account Number:
eine international einheitliche Kontonummer.
In Österreich besteht die IBAN aus 20 Stellen und beginnt immer mit AT, gefolgt von zwei Prüfziffern und der nationalen Kontonummer.

EWR – Europäischer Wirtschaftsraum:
ein Zusammenschluss der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.



Diese Ausgabe wurde in Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) erstellt.