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Recht auf ein Konto

Konto

Der Großteil aller Zahlungen wird heute bargeldlos durchgeführt. Um am allgemeinen Leben teilnehmen zu können, brauchen Sie daher ein Konto.

Es gibt ein großes Angebot an unterschiedlichen Konten.
Wenn Sie kein allgemeines Konto bekommen, dann haben Sie zumindest
das Recht auf ein Basiskonto. Die wichtigsten Unterschiede sind:

Allgemeines Konto

Basiskonto

Eröffnung

Eine Bank kann frei entscheiden, ob und wem sie ein Konto einrichten möchte.

Jeder, der sich rechtmäßig in der EU aufhält und noch kein funktionsfähiges Konto hat, hat das Recht auf ein Basiskonto.

Kosten

Es gibt keine gesetzliche Kostenbegrenzung, und Zusatzgebühren sind immer möglich. Aber auch Gratiskonten werden angeboten.

Es darf maximal € 83,45 pro Jahr kosten und für Menschen, die besonders wenig Geld haben, sogar nur etwa € 40,—. Zusatzkosten dürfen nicht verrechnet werden.

Leistungen

Das Angebot an Leistungen beinhaltet jene des Basiskontos und geht weit darüber hinaus. Eine Kontoüberziehung ist möglich, und eine Kreditkarte wird zumeist angeboten.

Sie können

  • Bargeld am Schalter und an Bankomaten abheben
  • Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften durchführen
  • mit einer Bankomatkarte zahlen
  • und das Onlinebanking nutzen.


Das Konto kann nicht überzogen werden, und es gibt keine Kreditkarte.

Hilfe

Die Bank muss Sie nicht persönlich bei der Nutzung Ihres Kontos unterstützen.

Die Bank muss Sie bei der Eröffnung und der Nutzung
unterstützen, damit sichergestellt ist, dass Sie Ihr Konto auch tatsächlich verwenden können.

Kündigung

Die Bank hat das Recht, unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jederzeit
und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Ihr Konto kann nur aus bestimmten wichtigen Gründen gekündigt werden – zum Beispiel dann, wenn Sie ein zweites Konto haben, Sie Ihr Konto länger als 24 Monate nicht genutzt haben oder es für strafbare Handlungen verwenden.

Vergleichswebseite:

Ein Kostenvergleich kann auf www.bankenrechner.at vorgenommen werden.

Basiskonto:

ein Konto mit den grundlegenden Zahlungsfunktionen.

VZKG:

Im Verbraucherzahlungskontogesetz finden sich die Regelungen zum Basiskonto, zur Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten sowie zum Kontowechselservice.

Mehr Informationen

Basiskonto – Ein Konto für jede und jeden

www.konsumentenfragen.at/basiskonto

Finanz ABC

Auf unserer Website finden Sie weitere Details zur Geldanlage www.fma.gv.at

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