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Aber bitte mit Sahne in die Pension …

Geldanlage

Bald ist es wieder so weit: Ihre Betriebliche Vorsorgekasse schickt Ihnen die jährliche Kontoinformation Ihrer »Abfertigung neu«. Vielleicht bekommen Sie auch mehrere solcher Infoblätter?

Ihr Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 % Ihres Bruttogehalts in eine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) ein und spart so Ihren Abfertigungsbetrag regelmäßig an. Die jährlichen Kontonachrichten enthalten im Wesentlichen die bisher erworbene Abfertigungsanwartschaft, die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge, die Verwaltungskosten, die Veranlagungsergebnisse und die Grundzüge der Veranlagungspolitik. Folgende Fragen werden uns häufig gestellt:

Wer wählt die Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) aus?

Die Wahl der BVK erfolgt je nach Unternehmen unterschiedlich: In Betrieben mit Betriebsrat wird sie mittels Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat festgelegt. In Unternehmen ohne Betriebsrat entscheidet der Arbeitgeber, muss aber die Mitarbeiter schriftlich informieren und diese können widersprechen. Kommt es zu keiner Einigung, kann die Schlichtungsstelle eingeschaltet werden.

Kann ich mehrere Vorsorgekonten zusammenlegen?

Ja, eine Zusammenlegung ist übersichtlicher und reduziert den Papierkram.

Sie können Ihre Abfertigungsbeiträge bei der BVK des aktuellen Arbeitgebers bündeln, wenn diese in anderen Vorsorgekassen bereits mindestens drei Jahre beitragsfrei ruhen. Reichen Sie dazu einen Antrag und eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises bei Ihrer aktuellen BVK ein.

Wenn Sie bei mehreren verschiedenen BVK verbleiben, geht Ihnen jedoch kein Geld verloren. Sie behalten in jedem Fall den Anspruch auf Ihre Abfertigung.

Wann kann ich meine Abfertigung auszahlen lassen?

Wenn mindestens drei Jahre für Sie eingezahlt wurde und Sie nicht selbst kündigen, nicht aus eigenem Verschulden entlassen wurden oder nicht unberechtigt ausgetreten sind, können Sie die Auszahlung verlangen. Beitragszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet.

Gibt es eine Auszahlungsfrist?

Ja, wenn Sie Ihren Anspruch geltend machen, hat die BVK noch einmal 2 Monate Zeit und muss dann innerhalb von 5 Bankarbeitstagen ausbezahlen. Die 2-Monatsfrist beginnt frühestens mit dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses.

Muss ich mir die Abfertigung auszahlen lassen?

Nein, Sie können Ihr Geld auch in der BVK belassen, wo es weiterhin veranlagt wird. Oder Sie übertragen Ihre Abfertigung in die BVK Ihres neuen Arbeitgebers.
Sie können das Guthaben aber auch in eine private Pensionszusatzversicherung oder eine Pensionskasse einzahlen.


Unser Tipp

Teilzeitarbeit mindert die Höhe Ihrer Abfertigung – je mehr Wochenstunden Sie arbeiten desto mehr Geld wird für Sie eingezahlt.


Damit Sie im Alter mehr finanzielle Sicherheit haben, lassen Sie Ihr Guthaben möglichst lange unangetastet.


Der Verzicht auf vorzeitige Auszahlungen rechnet sich besonders dann, wenn sich eine Pensionslücke abzeichnet!


Finanz-ABC:

Auf unserer Website finden Sie im Finanz ABC weitere Details zur Geldanlage

www.fma.gv.at > Finanz ABC > Geldanlage

Abfertigung neu

gilt für Arbeitsverhältnisse die ab dem 1. 1. 2003 begonnen haben.

Abfertigungsanwartschaft

bezeichnet den Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine spätere Abfertigungszahlung.

Rucksackprinzip

Ihre Abfertigungsbeträge bleiben auf einem BVK-Konto, bis Sie die Voraussetzungen für eine Auszahlung erfüllen. Dann erhalten Sie die gesamte Abfertigung – auch aus früheren Jobs.

Antrag auf Zusammenführung

die Arbeiterkammer stellt Ihnen einen Musterbrief zur Verfügung.