
Ein neues Smartphone, eine teure Brille oder ein Laptop – und schon wird an der Kasse oder im Onlineshop eine passende Versicherung angeboten. Wann ist diese sinnvoll, wann nicht?
Ob dieser zusätzliche Versicherungsschutz sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation und Ihren bestehenden Absicherungen ab. Auch wenn die Versicherung direkt beim Kauf angeboten wird, müssen Sie sich nicht sofort entscheiden. Geräteversicherungen können häufig auch unabhängig vom Produktkauf abgeschlossen werden. Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie vor einem Abschluss, ob die Versicherung zu Ihren Bedürfnissen passt.
Achten Sie dabei insbesondere auf die folgenden Punkte:
Welche Schäden sind versichert?
Der Umfang des Versicherungsschutzes kann stark variieren. Während manche Versicherungen nur Sturz-, Bruch- und Wasserschäden abdecken, umfassen andere auch Diebstahl oder technische Defekte. Ein Rundum-sorglos-Paket gibt es aber nicht.
TIPPS: Achten Sie besonders auf Deckungsausschlüsse – für Verschleiß oder Kratzer besteht oft kein Versicherungsschutz. Zudem fällt im Schadensfall häufig ein Selbstbehalt an. Manche Schäden sind oft bereits über eine Haushaltsversicherung oder andere Versicherungen abgedeckt.
Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen aushändigen und die wichtigsten Leistungen, Ausschlüsse sowie Selbstbehalte erklären. Prüfen Sie zudem, welche Schäden bereits versichert sind.
Wie lange bin ich an den Vertrag gebunden?
Ab einem gewissen Alter des Geräts ist eine Versicherung nicht mehr sinnvoll.
TIPP: Achten Sie daher auf die Vertragslaufzeit und die Kündigungsmodalitäten. Manche Versicherungen können monatlich gekündigt werden, andere laufen über mehrere Jahre oder verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen.
Brauche ich überhaupt eine Versicherung?
Bei Mängeln am Gerät können bereits gesetzliche Gewährleistungsansprüche oder eine Herstellergarantie bestehen.
TIPP: Prüfen Sie daher, ob die Risiken, gegen die Sie sich absichern möchten, nicht bereits auf anderem Weg abgedeckt sind.
Was kostet die Versicherung wirklich?
Gerade bei günstig erscheinenden Monatsprämien können sich die Kosten über die Vertragslaufzeit summieren.
TIPP: Vergleichen Sie daher die Gesamtkosten der Versicherung mit dem Wert des versicherten Geräts.
Wer ist im Schadensfall mein Ansprechpartner?
Auch wenn Sie die Geräteversicherung direkt beim Kauf abgeschlossen haben, ist der Händler meist nur Vermittler. Die Schadenmeldung erfolgt je nach Versicherung direkt beim Versicherer, über den Händler oder eine Servicestelle. Welche Schritte im Schadensfall vorgesehen sind, erfahren Sie in den Vertragsunterlagen.
TIPP: Informieren Sie sich daher schon beim Abschluss der Versicherung, an wen Sie sich im Schadensfall wenden müssen!
Weitere Ausgaben:
03 Versicherungsportale
23 Haushaltsversicherung
58 Prämienanpassung
mehr Wissen:
Finanz ABC: www.fma.gv.at > Finanz ABC
Instagram: @redenwiruebergeld
Podcast: Hör rein!
Prämie:
Betrag, den Sie für Ihren Versicherungsschutz bezahlen. Je nach Vertrag wird sie monatlich, vierteljährlich oder jährlich eingehoben.
Deckungsausschluss:
Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden. Tritt ein solcher Schaden ein, besteht kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung.
Selbstbehalt:
Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen müssen.
Versicherungsvermittler:
bahnen den Abschluss einer Versicherung an, sind aber selbst nicht der Versicherer. Sie benötigen für diese Vermittlungstätigkeit eine Gewerbeberechtigung und unterliegen nicht der Aufsicht der FMA.