No 38

Recht haben kostet

Versicherungen

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Unterstützung, wenn Sie rechtliche Beratung und Vertretung benötigen, und finanziert die Möglichkeit, Ihre Rechte durchzusetzen.

Werden Sie sich klar, welche Rechtsrisiken Sie absichern möchten!

Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend können Sie verschiedene Rechtsbereiche wählen. Häufig werden Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Wohn- und Mietrecht oder Schadenersatz- und Strafrechtsschutz gewählt.

Manche Rechtsbereiche können nur in Kombination mit anderen abgeschlossen werden. Fragen Sie bei Ihrem Versicherungsberater nach und vergleichen Sie mehrere Angebote!

Welche Kosten werden übernommen?

Welche Kosten übernommen werden, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Üblicherweise sind das Rechtsanwaltskosten, Vorschüsse und Gebühren für das Verfahren vor Gericht und Verwaltungsbehörden sowie für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen und die Kosten der Gegenseite

im Zivilprozess, wenn eine Zahlungsverpflichtung besteht. Außerdem etwaige Reisekosten und darlehensweise auch Strafkautionen bis zur Höhe der Versicherungssumme, jeweils soweit sie für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind.

Übersehen Sie folgende Themen auf keinen Fall!

Anwaltsauswahl
In der Regel haben Sie das Recht, Ihren eigenen Anwalt zu wählen. Es kann aber im Vertrag vereinbart werden, dass dieser den Kanzleisitz am Ort oder im Sprengel des zuständigen Gerichts oder der zuständigen Verwaltungsbehörde haben muss.

Ausschlüsse
Bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten (z. B. Erbstreitigkeiten) sind häufig von der Deckung ausgeschlossen. Manche Gefahren kann man gar
nicht versichern – etwa Glücksspiel, Scheidung und Krieg.

Selbstbehalt
Oft ist eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vorgesehen, deren Höhe stark variieren kann. Informieren Sie sich!

Wartezeiten
Für bestimmte Rechtsgebiete können Wartezeiten bestehen, d.h., der Versicherungsschutz beginnt erst nach einer bestimmten Zeit.

Deckungssumme
Die maximale Summe, die die Versicherung im Schadensfall übernimmt, sollte den potenziellen
Risiken angemessen sein.

Allgemeine Versicherungsbedingungen
Rahmenvereinbarungen, die vom Versicherungsunternehmen als Rechtsgrundlage für den Versicherungsvertrag formuliert werden. Sie beschreiben standardisiert Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie den Umfang des Versicherungsschutzes.

Schiedsgutachter-
verfahren
Fachlich versierte Sachverständige klären Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien. Sachverständige werden von unbeteiligten Dritten oder jeweils
in gleicher Anzahl vom Versicherer und vom Versicherungsnehmer benannt.

Ihre Versicherung in Anspruch nehmen

Im Versicherungsfall, also wenn die im Vertrag beschriebene und von der Versicherung übernommene Gefahr eintritt, gilt: Kontaktieren Sie rasch Ihre Versicherung, wenn sie Rechtshilfe benötigen. Das Versicherungsunternehmen muss Sie binnen zwei Wochen über Ihre Pflichten informieren. Nachdem Sie die geforderten Unterlagen und Informationen vollständig vorgelegt haben, muss die Versicherung binnen

zwei Wochen den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen oder ablehnen. Eine Ablehnung ist zu begründen. Sollten Sie und Ihr Versicherer unterschiedlicher Meinung über das Vorgehen und die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung sein, können Sie ein Schiedsgutachterverfahren in Anspruch nehmen.

Finanz ABC

Auf unserer Website finden Sie im Finanz ABC Basisinformationen zu Versicherungen. www.fma.gv.at/versicherung