No 63

Krypto – reguliert statt riskiert

Finanzbetrüger erkennen

Sie möchten mit Kryptowerten handeln – aber bei welchem Anbieter? Die Auswahl ist groß, doch nicht alle sind vertrauenswürdig.

Wer darf Kryptowerte-Dienstleistungen in Österreich anbieten?

Wenn Sie Kryptowerte kaufen, handeln oder verwahren lassen, nutzen Sie Dienstleistungen, die nur von Unternehmen mit einer Zulassung als Crypto Asset Service Provider (CASP) angeboten werden dürfen. Anbieter ohne Bewilligung dürfen diese weder erbringen noch den Eindruck erwecken, reguliert zu sein. Zulassung bedeutet: Bevor ein Unternehmen Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten darf, wird geprüft, ob es dafür ausreichend gut aufgestellt ist. Dabei werden zum Beispiel Organisation, Finanzen, IT-Systeme und das Management beurteilt. Auch der Schutz Ihrer Vermögenswerte spielt eine wichtige Rolle.

Das heißt: Bevor Sie überhaupt investieren, muss ein zugelassener Anbieter klare Regeln einhalten. Eine Aufsichtsbehörde überwacht, ob

  • Kundengelder und Kryptowerte getrennt verwahrt werden,
  • Risiken im Blick behalten werden,
  • Informationen verständlich sind und
  • es geregelte Möglichkeiten gibt, Beschwerden einzubringen.

Unterschiede zwischen Anbietern

Bei der Auswahl eines Anbieters ist entscheidend, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen er tätig ist.

Anbieter mit Zulassung im EWR

Anbieter mit Zulassung in einem EU- oder EWR-Staat unterliegen einheitlichen europäischen Vorgaben. Sie können ihre Dienstleistungen auch in anderen Mitgliedstaaten anbieten (»Passporting«). Die Aufsicht erfolgt im Herkunftsland des Unternehmens und überprüft laufend die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Für Sie bedeutet das: Auch Anbieter aus anderen EU- oder EWR-Staaten arbeiten unter den gleichen Regeln. Wenn ein Anbieter in Österreich zugelassen ist oder hier beaufsichtigt wird, haben Sie zusätzlich eine direkte Anlaufstelle vor Ort ohne Sprachbarriere.

Anbieter außerhalb des EWR

Sie können auch auf Anbieter mit Sitz außerhalb der EU oder des EWR stoßen. Diese sind nicht automatisch unseriös, unterliegen aber nicht den europäischen Aufsichtsstandards. Für Sie kann das weniger Schutz bedeuten und es erschweren, im Problemfall Ansprüche durchzusetzen. Anbieter ohne entsprechende Zulassung dürfen ihre Dienstleistungen im EWR nicht aktiv bewerben und anbieten.

Warum diese Unterscheidung wichtig ist

Nicht jeder Anbieter außerhalb des EWR ist unseriös. Gleichzeitig befinden sich viele Anbieter bewusst außerhalb Europas, um strengere regulatorische Anforderungen zu umgehen.

Achtung, Kryptobetrug!

Davon zu unterscheiden sind Anbieter, die nur vorgeben, entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Sie wirken glaubwürdig und bauen gezielt Vertrauen auf. Tatsächlich geht es jedoch ausschließlich darum, Sie zu täuschen und an Ihr Geld zu gelangen. In solchen Fällen ist Ihr eingesetztes Geld meist verloren.

So prüfen Sie einen Anbieter:

In Österreich können Sie dazu die FMA-Unternehmensdatenbank nutzen. Dort sind alle Unternehmen gelistet, die in Österreich tätig werden dürfen. Für den gesamten europäischen Markt führt die ESMA ein zentrales EU-Register. Ein kurzer Blick in dieses Register kann helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.


Krypto-Asset:

digitale Werteinheit, die mithilfe einer Distributed-Ledger-Technologie (z. B. Blockchain) abgebildet und gehandelt
wird.

ESMA:

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde.

EWR – Europäischer Wirtschaftsraum:

ein Zusammenschluss der EU-
Mitgliedstaaten sowie von Norwegen, Island und Liechtenstein.

FMA-Unternehmensdatenbank:

Register sämtlicher Unternehmen, die in Österreich konzessionspflichtige Finanzdienstleistungen anbieten dürfen.