
Seit 1. Jänner 2026 prüft die FMA, ob die EU-Finanzsanktionen eingehalten werden. Im Alltag kann Ihnen das auffallen, wenn Ihre Bank zum Beispiel ein Wertpapiergeschäft nicht durchführt oder Rückfragen zu einer Überweisung stellt.
Was sind Finanzsanktionen?
Finanzsanktionen sind politische Maßnahmen, mit denen Staaten den Kapital- und Zahlungsverkehr einschränken. Sie richten sich gegen bestimmte Länder wie z. B. Russland oder Iran, Organisationen, Unternehmen oder Personen – etwa bei Krieg, Terrorismus, Korruption oder schweren Menschenrechtsverletzungen. Beschlossen werden sie in der EU vom Rat der Europäischen Union oder von den Vereinten Nationen.
Das Ziel ist, Druck zu machen, damit Staaten oder Organisationen ihr Verhalten ändern – ohne Waffen, also ohne militärische Mittel.
Wo sieht man, wer sanktioniert ist?
Sanktionierte Personen werden in EU-Verordnungen genannt. Einen guten Überblick über die gerade geltenden Sanktionen sowie die betroffenen Personen gibt die EU Sanctions Map.
Was heißt »Asset Freeze«?
Wenn jemand auf einer Sanktionsliste steht, kann es zu einem Asset Freeze kommen. Das heißt: Geld und Vermögen werden eingefroren. Die betroffenen Personen haben dann keinen Zugriff mehr auf ihr Vermögen: Sie können keine Überweisungen mehr tätigen und kein Geld abheben.
Wie kann Sie das betreffen?
Auch Privatpersonen können ungewollt betroffen sein, zum Beispiel beim Handel mit Wertpapieren. Manche Wertpapiere dürfen nicht gekauft oder verkauft werden, wenn sie mit sanktionierten Personen, Firmen oder Staaten zusammenhängen. Banken und Broker dürfen solche Aufträge dann nicht ausführen – auch wenn Sie das als Kunde beauftragt haben.
Oder wenn Sie Geld an jemanden überweisen wollen, der auf einer Sanktionsliste steht. Wichtig ist: Man darf sanktionierten Personen oder Unternehmen kein Geld geben oder ihnen andere wirtschafliche Vorteile verschaffen – auch nicht »über Umwege«. Achtung! Sie können sich strafbar machen.
Was können Sie selbst beitragen?
Finanzdienstleister müssen prüfen, Rückfragen stellen und bei Verdachtsmomenten manchmal Zahlungen verzögern. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Hilfreich ist, wenn Sie:
- Empfängerangaben bei Überweisungen, besonders ins Ausland, sorgfältig prüfen
- Rückfragen der Bank rasch beantworten und die nötigen Infos liefern
- Verständnis haben, wenn Zahlungen blockiert werden oder ein Konto vorübergehend eingeschränkt ist.
Andere Arten von Sanktionen:
Dienstleistungs- und Wirtschaftssanktionen:
Handelsbeschränkungen wie Ein- und Ausfuhrverbote für bestimmte Waren/Rohstoffe sowie Einschränkungen bei Dienstleistungen (etwa Rechtsberatung).
Diplomatische Sanktionen:
Einschränkung oder Abbruch diplomatischer Beziehungen zu bestimmten Staaten.
Personenbezogene Sanktionen:
Maßnahmen gegen Einzelpersonen wie Einreise- und Durchreiseverbote in die EU.
Mehr Informationen
Aufgaben der FMA:
- Überprüfung, ob Finanzmarktteilnehmer die Sanktionsvorgaben einhalten
- Bearbeitung von Anträgen auf Freigabe eingefrorener Vermögenswerte in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen
- Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Behörden
Links:
EU Sanctions Map: www.sanctionsmap.eu
Finanzsanktionen – FMA Österreich: www.fma.gv.at
Aufsicht > Querschnittsthemen > Finanzsanktionen
mehr Wissen:
Finanz ABC: www.fma.gv.at > Finanz ABC
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