No 21

Beschwerden über Finanzdienstleister

Geldanlage

Wissen Sie eigentlich, dass Ihr Finanzdienstleister Ihre Beschwerde entgegennehmen, bearbeiten und dokumentieren muss? Beschwerden sind wichtige Rückmeldungen für die Unternehmen!

Sie sind unzufrieden mit einem Produkt oder einer Dienstleistung Ihrer Bank, Versicherung oder Wertpapierfirma und fragen sich, wie Sie damit umgehen sollen? Ihr erster Schritt sollte immer eine schriftliche Beschwerde an das betroffene Unternehmen sein, um mit diesem gemeinsam eine Lösung für Ihr Problem zu finden.

Wie können Sie sich beschweren?

Egal ob Sie direkt in der Filiale stehen oder sich telefonisch oder via E-Mail beschweren möchten – Ihr Finanzdienstleister muss Ihre Beschwerde entgegennehmen. Finanzdienstleister müssen auf deren Homepage darüber informieren, wie eine Beschwerde einzubringen ist, von welcher Stelle diese bearbeitet wird, wie lange die Bearbeitung ungefähr dauert und an wen Sie sich nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens wenden können, falls Sie noch immer unzufrieden sind.

Pflichten der Finanzdienstleister

  • Alle Beweismittel und Informationen die Ihre Beschwerde betreffen,müssen zusammen getragen und geprüft werden.
  • Das Unternehmen muss klar, eindeutig und verständlich mit Ihnen kommunizieren.
  • Sie müssen ohne unnötige Verzögerung eine Antwort erhalten.
  • Sollte die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen, muss Sie das Unternehmen über die Gründe für die Verzögerung informieren und mitteilen, wann Sie voraussichtlich mit einer Antwort rechnen können.
  • Sollte der Finanzdienstleister Ihren Forderungen nicht nachkommen, muss die Ablehnung begründet werden und Ihnen ein Ansprechpartner zur Aufrechterhaltung Ihrer Beschwerde genannt werden.
  • Ansprechpartner sind die Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, die Verbraucherschlichtung, die Beschwerdestelle über Versicherungsunternehmen im Sozialministerium, die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister usw.

Was ist die Rolle der FMA?

Die FMA prüft, ob sich die konzessionierten Unternehmen an ihre Pflichten zum Beschwerdeverfahren halten. Finanzdienstleister müssen die Beschwerden unter anderem dokumentieren, analysieren und zumindest zahlenmäßig an die FMA melden. So erhalten wir als Aufsichtsbehörde einen Überblick über die Themenstellungen, bei denen es am Finanzmarkt zu Problemen kommt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind eine wichtige Grundlage für die Aufsichts- und Prüftätigkeit und tragen zum kollektiven Verbraucherschutz bei.

Europäische Aufsichtsbehörden:

EBA:

European Banking Authority

ESMA:

European Securities and Markets Authority

EIOPA:

European Insurance and Occupational Pensions Authority

Finanz ABC:

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